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Azubi-Lexikon: Altweiberkarneval, Rosenm...

Auch wenn die ein oder andere rheinische Frohnatur es gern anders hätte: Rosenmontag, Weiberfastnacht und der 11.11. sind in Nordrhein-Westfalen keine gesetzlichen Feiertage. Auch ein Recht auf freie Tage haben Arbeitnehmer und Auszubildende grundsätzlich nicht, auch wenn passionierte Närrinnen und Narren gern das „regionale Gewohnheitsrecht“ dafür heranziehen.