Nach der Ausbildung noch eine Weiterbildung zu machen kann definitiv nicht schaden. Doch oft sind diese nicht nur zeit- sondern auch kostenintensiv. Dank verschiedener Förderprogramme muss die Finanzierung jedoch nicht zum K.O.-Kriterium werden.

Eine der Fördermöglichkeiten ist das Weiterbildungsstipendium. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es gibt jungen Berufseinsteigern die Möglichkeit insgesamt bis zu 7.200 Euro für Weiterbildungen verschiedener Arten auszugeben.  Die Fördergelder können zum Beispiel für einen Fachwirt, Meister, Techniker, eine Sprachreise, einen Rhetorikkurs oder auch den Ausbilderschein genutzt werden.  Bei der Förderung können sowohl die Maßnahmekosten als auch die Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet werden. Je beantragter Maßnahme trägt der Stipendiat einen Eigenanteil von 10 Prozent. Die Förderung geht über drei aufeinanderfolgende Jahre. Um das Stipendium zu erhalten, kann man sich bei der zuständigen Kammer bewerben. Wichtig für eine Aufnahme ist, dass die IHK-Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen wurde, ein Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgewiesen wird und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. In gewissen Ausnahmefällen kann die Aufnahme auch erfolgen, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen zum Weiterbildungsstipendium bekommt ihr bei Jennifer Maaß (0521 554-242, j.maass@ostwestfalen.ihk.de).

Außerdem gibt es noch das Aufstiegs-BAföG. Auch hier stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Fördergelder zur Verfügung. Über das Aufstiegs-BAföG können Fortbildungen in Voll- und Teilzeitform gefördert werden. Wichtig ist, dass die Fortbildung fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- und Landesrecht vorbereitet. Zudem muss die Zulassung zur Prüfung spätestens zum Zeitpunkt des letzten Unterrichtstags erfüllt sein. Grundsätzlich kann jede Person nur eine Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen. Nur in Ausnahmefällen kann auch eine zweite Maßnahme gefördert werden. Die Förderung beim Aufstiegs-BAföG erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden Kosten für den Lehrgang und die Prüfung gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen wird auch der Lebensunterhalt unterstützt. Die Förderung ist auf 15.000 Euro begrenzt. Der Zuschussanteil beläuft sich auf 40 Prozent der Kosten. Bei Bestehen der Abschlussprüfung werden nochmals 40 Prozent des Darlehns erlassen. Die Anträge können vorab bei der IHK eingereicht werden, hier werden dann die Vollständigkeit der Unterlagen und die Zulassung zur Prüfung, sofern die IHK auch die prüfende Stelle ist, überprüft. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt dann über die Bezirksregierung Köln. Auch für das Aufstiegs-BAföG haben wir einen direkten Ansprechpartner im Haus: Anja Weber (0521 554-164, a.weber@ostwestfalen.ihk.de).

Trotz der genannten Förderungen empfiehlt es sich, vor Beginn eines Kurses einmal mit dem Bildungsträger über die Finanzierung zu sprechen. Oft gibt es Rabatte für Frühbucher oder noch weitere Unterstützungen vom Veranstalter selbst.