Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es bietet jungen Berufstätigen nach der Ausbildung die Möglichkeit, Fördergelder für Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Stipendium, berät und unterstützt die einzelnen Kammern bei der Bearbeitung.

In einem Auswahlverfahren der einzelnen Kammern wird entschieden, welche Personen das Stipendium erhalten. Da gewisse Kriterien erfüllt sein müssen und die Anzahl der zu vergebenen Stipendiumsplätze begrenzt ist, können nicht alle Personen ein Weiterbildungsstipendium bekommen. Mehr zu den Aufnahmebedingungen findet Ihr unter Weiterbildungsstipendium oder bei eurer zuständigen Kammer.

Die Personen, die einen Stipendiumsplatz erhalten, haben die Möglichkeit innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme insgesamt 7.200 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Für welche Weiterbildungen die Fördergelder eingesetzt werden, entscheidet der Stipendiat selbst. Wichtig ist, dass vorab die Förderfähigkeit bei der zuständigen Kammer geprüft wird. Förderfähig sind grundsätzlich Weiterbildungen, die zu einer beruflichen, aber auch persönlichen Entwicklung beitragen. Für den einen mag das der Meister in seinem Berufszweig sein, für den anderen die Sprachreise in die USA. Die Förderung ist nicht unbedingt abhängig von der Dauer, dem Ort oder den Kosten der Maßnahme, sondern von dem inhaltlichen Aufbau. Da das Stipendium über drei Jahre geht, besteht natürlich die Möglichkeit die Fördergelder vielseitig einzusetzen. Es ist beispielsweise möglich, einen berufsbegleitenden Fachwirt zu besuchen, parallel an einem Tagesseminar zu Präsentationstechniken teilzunehmen und im Anschluss noch eine Sprachreise oder einen Sprachkurs zu machen. Selbst ein berufsbegleitendes Bachelorstudium (oder unter gewissen Voraussetzungen auch ein Masterstudium) ist nicht ausgeschlossen.

Zu einer beantragten Weiterbildung können die Teilnahmekosten, Fahrtkosten, eventuelle Übernachtungskosten, benötigte Arbeitsmittel und Prüfungsgebühren gefördert werden. Auch die Anschaffung eines PCs/Laptop wird unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 250 Euro unterstützt.

Wichtig bei dem Einsatz des Stipendiums ist, die Maßnahmen frühzeitig (vor Beginn) bei der betreuenden Kammer zu beantragen und die geltenden Richtlinien und Voraussetzungen zu beachten.