Seit Ende Januar sind die Abschlussprüfungen der Winterprüfung 2016/2017 abgeschlossen. Allen erfolgreichen Absolventen – Herzlichen Glückwunsch!

Fragt ihr euch jetzt, nach dem Ende der Ausbildung, welche Möglichkeit ihr noch so habt? Eine von vielen, wollen wir euch heute gerne vorstellen, nämlich den Ausbilderschein. Wenn ihr euch während eurer Ausbildung öfter gefragt habt „warum muss ich überhaupt ein Berichtsheft führen?“; „was stellt mir mein Ausbilder eigentlich immer für komplizierte Fragen?“ oder „warum kann ich nicht auf die Pause verzichten und stattdessen eher nach Hause gehen?“, erhaltet ihr bei dieser Weiterbildung die Antworten darauf.

Denn möchte man Ausbilder werden und die Auszubildenden selbst bis zu ihrer Abschlussprüfung begleiten, so muss man eine gewisse Eignung nachweisen. Der Ausbilderschein oder auch „berufs- und arbeitspädagogische Eignung“ und „AdA-Schein“ genannt berechtigt genau hierzu.

Um den AdA-Schein zu erhalten, muss vor der IHK eine Prüfung ablegt werden. Die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Der schriftliche Prüfungsteil findet jeden ersten Dienstag im Monat statt. Die praktische Prüfung folgt dann in den Tagen/Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Der schriftliche Teil besteht aus 70 Fragen und wird als Multiple Choice Prüfung angeboten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Hierfür müsst ihr ein Thema einer berufstypischen Ausbildungssituation wählen. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation müssen dann im Fachgespräch erläutert werden. Anstelle der Präsentation kann auch eine Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden. Um die Prüfung zu bestehen, müssen in beiden Teilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung beinhaltet die vier folgenden Handlungsfelder:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Ihr habt die Möglichkeit Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung zu belegen. In den Kursen werden euch dann die genannten Handlungsfelder erläutert und ihr werdet mit den Ausbildungsmethoden vertraut gemacht. Die Kurse werden von Bildungsträgern in verschiedenen Zeitmodellen angeboten. Einen Überblick von Anbietern findet ihr unter www.wis.ihk.de

 

Um nach der Vorbereitung an der Prüfung teilnehmen zu können, solltet ihr euch frühzeitig um einen Prüfungstermin kümmern. Weitere Informationen zur Prüfung gibt es heir:

https://www.ostwestfalen.ihk.de/bildung/weiterbildungs-pruefung/pruef-angebot/ausbildereignungspruefung/