Manchmal ist einfach der Wurm drin. Egal wie gut man vorbereitet ist, wie lange man auch gelernt hat – die Prüfung geht daneben. Oder ausgerechnet am Prüfungstag liegt man mit einer Grippe flach. Die wichtigste Frage ist dann: Was jetzt?
Falls du deine IHK-Abschlussprüfung in deinem Ausbildungsberuf nicht bestanden haben solltest, kannst du sie zweimal wiederholen. Das gilt auch, falls du zum Prüfungstermin nicht erscheinen kannst.
Die Wiederholungsprüfung findet zum nächst möglichen Zeitpunkt statt, in der Regel nach etwa einem halben Jahr. Die Prüfungszeit verlängert sich in diesem Fall bis zu maximal einem Jahr, sofern dies vom Auszubildenden gewünscht wird. Festgelegt ist dies im Paragraph 21 des Berufsbildungsgesetzes. Dieses Gesetz besagt auch, dass der Arbeitgeber die Auszubildende oder den Auszubildenden NICHT wegen einer nicht bestandenen Abschlussprüfung kündigen darf.