Die JAV ist für die Interessenvertretung der jungen Beschäftigten zuständig. Gemeinsam mit dem Betriebsrat/Personalrat hat die JAV die Möglichkeit, bei Anliegen, die Auszubildende und jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren betreffen, mit zu entscheiden. Dies können zum Beispiel die Anzahl der Auszubildenden, die Einhaltung von Gesetzen oder auch die angebotenen Leistungen für junge Beschäftigte sein.

Das Amt der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird alle zwei Jahre neu gewählt. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle Auszubildenden und jugendliche Beschäftigte unter 25 Jahren. Hier ist zu beachten, dass es Unterschiede zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gibt. Wählen können alle Auszubildenden unter 25 Jahre und jugendliche Beschäftige unter 18 Jahren. Damit überhaupt eine JAV gewählt werden kann, muss bereits ein Betriebsrat/Personalrat existieren. Außerdem müssen mindestens fünf Wahlberechtigte Personen im Unternehmen beschäftigt sein.

Die Aufgaben der JAV sind vielfältig. Es kann an den regelmäßigen Betriebs-/Personalratssitzungen teilgenommen werden um über aktuelle Themen und Entscheidungen zu sprechen. Hier hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei „Azubi-Themen“ sogar ein volles Stimmrecht. Zudem soll die JAV jährlich eine Sitzung mit den jugendlichen Beschäftigten unter 18 und den Auszubildenden durchführen. In der Sitzung können beispielsweise aktuelle Projekte besprochen und Probleme oder Anmerkungen gesammelt werden. Durch den Einfluss der JAV auf gewisse Bereiche kann die Ausbildung im Betrieb verbessert werden. Eine Wahl ist somit in jedem Fall sinnvoll.

Mehr Infos zur JAV gibt es zum Beispiel unter: http://www.jav.info/