Einer der Vorteile einer Dualen Ausbildung ist zweifelsohne, dass auch finanziell etwas in Form der Ausbildungsvergütung dabei herumkommt. Nur was macht man, wenn das Geld nicht reicht? Wohnt man nicht mehr zu Hause und muss seine eigene Wohnung, vielleicht auch noch ein Auto, selbst finanzieren, kann es mit dem Geld ganz schön knapp werden. Deswegen jobbt der eine oder andere neben der Ausbildung. Doch Vorsicht, auf ein paar Sachen muss man hierbei achten. Die Infos hierfür haben wir mal zusammengestellt.

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Prinzipiell darf man als Azubi während seiner Ausbildung nebenher etwas dazuverdienen. Das darf Dir Dein Ausbildungsbetrieb auch nicht bzw. nur unter gewissen Voraussetzungen verbieten. Dein Nebenjob darf deine Arbeitsleistung oder die Ausbildung insgesamt nicht beeinträchtigen. Mit der Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest Du Dich nämlich, die Dir übertragenen Aufgaben sorgfältig zu erledigen. Falls Du also nebenher als Nachtwache arbeitest, Du am nächsten Morgen unausgeschlafen im Ausbildungsbetrieb erscheinst und im Zuge dessen Mist baust, kann das ein Problem werden. Auch wenn Deine Noten in der Berufsschule schlechter werden oder Du unentschuldigt fehlst, ist das ein Grund für Deinen Betrieb, Dir einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Außerdem darfst Du deinem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen. Verkaufst Du also beispielsweise die gleichen Dinge wie dein Arbeitgeber, verstößt Du gegen das Wettbewerbsverbot, das Dich trifft, solange Du bei deinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt bist.
Auch das Arbeitszeitgesetz schreibt ein paar Dinge vor, die Du beachten solltest: ein Arbeitnehmer darf maximal 48 Stunden an höchstens sechs Arbeitstagen in der Woche arbeiten, in Ausnahmefällen gehen auch bis zu 60 Stunden. Hier werden die Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb und im Nebenjob zusammengezählt. Heißt also: Wenn Deine Ausbildung 40 Wochenstunden beansprucht, darfst Du noch 8 bzw. bis zu 20 (aber wirklich nur in Ausnahmefällen!) Stunden zusätzlich pro Woche im Nebenjob machen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass zwischen den beiden Tätigkeiten eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden liegen muss. Sonn- und Feiertage sind laut Gesetz Ruhetage, da darf laut Gesetz ebenfalls nicht gearbeitet werden. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie.
Oben genanntes gilt, wenn Du bereits volljährig bist. Falls Du noch nicht 18 Jahre alt bist, sieht das nochmal ganz anders aus: Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Das sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dauert also Deine Ausbildung eh schon 40 Wochenstunden, sieht es mit einem Nebenjob schlecht aus.
Es ist also etwas komplizierter als man denkt. Auch wenn Dein Ausbildungsbetrieb Dir eine Nebentätigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten darf, solltest Du ihn darüber informieren. Sprich Deinen Ausbilder an. Beachte den Gesamtstundenumfang, den Du machen darfst (Ein 450 Euro-Job sollte da generell kein Problem sein, höhere Summen würdest Du eh nur über eine zweite Lohnsteuerkarte machen können, was wiederum mit teilweise ordentlichen Steuer- und Sozialabgaben einhergeht) sowie die Ruhezeiten zwischen den Tätigkeiten, auch in deinem eigenen Interesse. Deine Ausbildung sollte nämlich nicht unter dem Nebenjob leiden.
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