Das Aufstiegs-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für alle, die nach ihrer Ausbildung weiterkommen wollen. Gängige Maßnahmen sind zum Beispiel der Industriemeister, Fachwirt und Bilanzbuchhalter. Wichtig für den Erhalt der Förderung ist, dass ihr euch auf eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelte Fortbildungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereitet. Voraussetzung für das Aufstiegs-BAföG ist auch die Zulassung zur Prüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind bei der prüfenden Stelle zu prüfen. Die nötige Berufserfahrung für die Zulassung zur Prüfung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme erworben werden. Förderfähig sind Bildungsmaßnahmen in Teilzeit- und Vollzeitform. Gefördert wird eine Fortbildung, auch wenn bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert wurde. Eine weitere Fortbildung kann darüber hinaus gefördert werden, wenn der Zugang zu dieser Maßnahme erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten Maßnahme ermöglicht wird. Die Entscheidung über die Förderung fällt die Bezirksregierung Köln. Die Kammern wirken bei der Durchführung des Gesetzes mit.
Um einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG zu stellen, könnt ihr die entsprechenden Formblätter, welche ihr auf unserer Homepage findet, bei der IHK einreichen. Der Antrag wird dann auf Vollständigkeit geprüft und nur an die Bezirksregierung weitergeleitet, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Wenn ihr keine Prüfungszulassung eurer IHK braucht, könnt ihr den Antrag auch selbst, direkt an die Bezirksregierung schicken. Bitte beachtet, dass die Bearbeitung der Bezirksregierung einige Wochen dauern kann. Demnach ist zu empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Ist ein Antrag auf Aufstiegs-BAföG erstmal genehmigt, bekommt ihr für die beantragte Maßnahme 40 % der Kosten erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme können noch einmal 40 % des restlichen Darlehns (sofern beantragt) erlassen werden. Bitte beachtet hier, die Vorgaben für die Antragsstellung, damit auch alle Fördergelder berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG findet ihr unter
oder bei
Anja Weber
a.weber@ostwestfalen.ihk.de
0521 554-164