Zugegeben – ein bisschen bemerkt man es auch hier im Blog: In NRW sind Sommerferien. Die Urlaubszeit ist also eingeläutet. Der eine oder andere stellt sich vielleicht die Frage: Wie viel Urlaub steht mir als Auszubildender eigentlich zu?

Im Ausbildungsvertrag muss die konkrete Dauer des Urlaubs festgeschrieben werden. Der gesetzliche Mindesturlaub für Erwachsene wird im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgelegt und beträgt 24 Werktage, also vier Wochen. Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), hier ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Der Mindesturlaub beträgt 30 Werktage, wenn der Jugendliche noch nicht 16 Jahre alt ist; 27 Werktage wenn der Jugendliche noch nicht 17 Jahre alt ist und 25 Werktage wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist. Das sind natürlich nur die gesetzlichen Mindestvorgaben, Verbesserungen durch tarifliche, betriebliche oder einzelvertragliche Regelungen sind immer möglich.