Seid ihr bei diesem schönen Wetter auch mit dem Fahrrad unterwegs, wenn ja habt ihr euch vielleicht auch schon mal die Frage gestellt, wer eigentlich bei Unfällen auf dem Arbeitsweg haftet.
Lars Henning Döhler, Rechtsreferent der IHK Ostwestfalen erklärt, dass bei Unfällen auf dem direkten Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung haftet. Diese ist bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg dazu verpflichtet den Zustand, der vor dem Unfall geherrscht hat wiederherzustellen.
Die gesetzlichen Unfallversicherungen greifen normalerweise bei Unfällen während der beruflichen Tätigkeit, der Arbeitsweg wird hierzu gezählt und tatsächlich nimmt der Wegeunfall einen nicht unerheblichen Teil der Unfälle ein. Wichtig für euch ist, dass nur der direkte und schnellste Arbeitsweg versichert ist. Unterbrechungen, Umwege und Abwege dagegen können zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Haltet ihr z.B. auf dem Weg zur Arbeit bei einem Bäcker, so gilt die Zeit in der ihr euch ein Brötchen kauft nicht als Arbeitsweg.
Bei den Sozialgerichten wird viel über die Frage gestritten wann der Arbeitsweg beginnt und wann er endet, dies ist immer eine Einzelfallentscheidung. Allgemein kann man aber sagen, dass der Arbeitsweg bei Überschreiten der Türschwelle beginnt und an der Arbeitsstätte endet. Zum Beispiel hat es einen Fall gegeben, bei dem ein Sozialgericht sich mit der Frage beschäftigt hat ob es sich um einen Wegeunfall handelt, wenn eine Person im inneren des Hauses stolpert, dann über die Türschwelle „fliegt“ und außerhalb des Hauses aufkommt. Hier hat das Gericht entschieden, dass auch dies als Wegeunfall zu betrachten ist, da es unerheblich ist ob die Türschwelle überschritten oder „überflogen“ wird. Wie ihr seht können kleine Details entscheidend sein.
Auch wenn ihr Fahrgemeinschaften bildet solltet ihr an die Haftung bei Unfällen denken. Denn musst du um einen Kollegen abzuholen einen unverhältnismäßig längeren Arbeitsweg in Kauf nehmen, so kann dieser als Umweg eingestuft werden und dein Versicherungsschutz erlischt. Dagegen können verhältnismäßig kleine Umweg, z. B. zur Umfahrung eines Staus in Ordnung sein. Auch hier gilt also die Einzelfallentscheidung.
Um hier etwas mehr Sicherheit zu bekommen könnt ihr ergänzend zu der gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abschließen.
Wir wünschen euch auf jeden Fall immer gute Fahrt!

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