Azubi-Lexikon: Altweiberkarneval, Rosenmontag & Co.
Auch wenn die ein oder andere rheinische Frohnatur es gern anders hätte: Rosenmontag, Weiberfastnacht und der 11.11. sind in Nordrhein-Westfalen keine gesetzlichen Feiertage. Auch ein Recht auf freie Tage haben Arbeitnehmer und Auszubildende grundsätzlich nicht, auch wenn passionierte Närrinnen und … Weiterlesen